Nach dem Tod des Partners laufen Fristen, die kaum jemand kennt. Wer sie verpasst oder Einkommen falsch meldet, verliert Geld – manchmal erst Jahre später, wenn die Rentenversicherung zurückfordert.
Sie kümmern sich um die Papiere für Ihre Mutter oder Ihren Vater? Der Ratgeber ist so geschrieben, dass Sie ihn gemeinsam durchgehen können.
Was Sie nach dem Lesen wissen
- Welche Fristen in den ersten Wochen laufen – vom Vorschuss bis zum Rentenantrag – und was warten kann.
- Ob Ihnen die kleine oder die große Witwenrente zusteht: Altersgrenze für Todesfälle in diesem Jahr 46 Jahre und 6 Monate, Kinder, altes Recht.
- Wie viel von Ihrem eigenen Einkommen angerechnet wird – mit dem Freibetrag von 1.122,53 € durchgerechnet.
- Welche Meldungen an die Rentenversicherung Rückforderungen verhindern – und warum auch ein Minijob zählt.
- Was Sie tun, wenn ein Rückforderungsbescheid kommt, und wo Sie kostenlose Hilfe finden.
Kostenlos: Wie viel wird von meiner Witwenrente abgezogen?
Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Der Rechner zeigt Ihnen die monatliche Kürzung – mit denselben geprüften Werten wie im Ratgeber. Ihre Angaben verlassen Ihr Gerät nicht.
Vereinfachte Rechnung für Ihren Überblick, keine Auskunft im Einzelfall. Freibetrag 1.122,53 € (plus 238,11 € je Kind), davon wird 40 % des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Den verbindlichen Betrag nennt der Rentenbescheid.
So sieht der Ratgeber aus


Was im Ratgeber steht
- Die erste Woche: Was wirklich eilt
- Das Sterbevierteljahr und der Vorschuss
- Die teuersten Fehler – und was Sie stattdessen tun
- Kleine oder große Witwenrente?
- Wie viel bekomme ich? Rechnen in vier Schritten
- Eigenes Einkommen: Was zählt und was nicht
- Ehe kürzer als ein Jahr: Der Verdacht der Versorgungsehe
- Meldepflichten: Der Kalender gegen Rückforderungen
- Wenn ein Rückforderungsbescheid kommt
- Neue Partnerschaft, Wiederheirat, Rentensplitting
- Steuern auf die Witwenrente
- Wer hilft kostenlos – und was Sie dort fragen
Dazu im Anhang: Rechenblatt, Fristenplan zum Ausdrucken, Musterbriefe für Vorschuss, Einkommensmeldung, Widerspruch und Neuberechnung, ein Spickzettel für das Telefonat mit der Rentenversicherung.
Für wen
Für Witwen und Witwer in Deutschland, deren Partner gesetzlich rentenversichert war – und für Angehörige, die beim Papierkram helfen. Eingetragene Lebenspartner sind mitgemeint.
Wofür nicht
Der Ratgeber erklärt die Regeln. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt er nicht – er zeigt, welche Hilfe es kostenlos gibt und was Sie dort fragen sollten.
Jede Zahl, jede Frist und jede Fundstelle im Ratgeber wurde gegen den Gesetzestext und die Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung abgeglichen. Stand: November 2026. Herausgegeben von der Redaktion Klarweg Ratgeber.
Witwenrente ohne teure Fehler
47 € als PDF – sofort zum Download, mit Rechenblatt, Fristenplan und Musterbriefen.
Jetzt für 47 € kaufen60 Tage Geld-zurück-Garantie: Hilft Ihnen der Ratgeber nicht, schreiben Sie uns – Sie bekommen Ihr Geld zurück, ohne Begründung.
12 Monate kostenlose Aktualisierungen. Bezahlung über unseren Vertriebspartner Digistore24 (PayPal, Kreditkarte, Lastschrift); dort erhalten Sie auch Ihre Rechnung.
Häufige Fragen
Wie bekomme ich den Ratgeber?
Direkt nach dem Kauf als PDF zum Herunterladen. Sie können ihn am Bildschirm lesen oder ausdrucken. Den Kauf wickelt unser Vertriebspartner Digistore24 ab – mit PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift.
Was, wenn er mir nicht hilft?
Dann schreiben Sie uns innerhalb von 60 Tagen, und Sie bekommen Ihr Geld zurück – ohne Begründung.
Ist der Ratgeber aktuell?
Ja. Er rechnet mit dem Freibetrag, der seit der letzten Rentenanpassung gilt, und den Altersgrenzen für Todesfälle bis zur letzten Stufe. Ändern sich Werte, bekommen Sie 12 Monate lang kostenlos die neue Fassung.
Gilt das auch für Witwer und eingetragene Lebenspartner?
Ja, die Regeln gelten für Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner gleichermaßen.
Ersetzt das eine Beratung?
Nein. Der Ratgeber erklärt die allgemeinen Regeln. Ihren Einzelfall prüft die Rentenversicherung kostenlos – im Ratgeber steht, was Sie dort fragen sollten.
Allgemeine Information zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.