Nach dem Tod des Partners laufen Fristen, die kaum jemand kennt. Wer sie verpasst oder Einkommen falsch meldet, verliert Geld – manchmal erst Jahre später, wenn die Rentenversicherung zurückfordert.
Sie kümmern sich um die Papiere für Ihre Mutter oder Ihren Vater? Der Ratgeber ist so geschrieben, dass Sie ihn gemeinsam durchgehen können – Schritt für Schritt, ohne Behördendeutsch.
Ab dem Todestag laufen Fristen
Viele davon erfährt man erst, wenn sie vorbei sind. Diese vier kosten am meisten Geld:
Todestag
In den ersten Wochen
Vorschuss beantragen
Hat Ihr Partner schon Rente bezogen, zahlt der Renten Service der Deutschen Post auf Antrag einen Vorschuss: drei Kalendermonate lang die volle Rente Ihres Partners. Die Rentenversicherung nennt dafür 30 Tage nach dem Tod.
Jeder Monat ohne Antrag
Witwenrente beantragen
Wer den Antrag aufschiebt, bekommt höchstens 12 Kalendermonate rückwirkend. Was davor liegt, ist verloren.
Bis 12 Kalendermonate nach dem Sterbemonat
Rentensplitting prüfen
Danach ist die Entscheidung endgültig. Wer splittet, bekommt keine Witwenrente mehr – das muss man vorher durchrechnen lassen.
Ab jetzt, jedes Jahr
Eigenes Einkommen melden
Nicht gemeldetes Einkommen fordert die Rentenversicherung zurück – meist bis zu 10 Jahren rückwirkend, auch ohne Ihr Verschulden.
Was Fehler kosten können – zwei Rechenbeispiele
Antrag aufgeschoben
Angenommen, die Witwenrente beträgt 900 € im Monat, und der Antrag geht erst 18 Monate nach dem Todesfall hinaus. Nachgezahlt werden höchstens 12 Kalendermonate. Etwa 6 Monatsrenten sind verloren:
5.400 €
Minijob nicht gemeldet
Eine eigene Rente von 1.100 €, dazu ein Minijob mit 450 €, den Sie nicht melden. Richtig gemeldet, würde die Witwenrente um 109,39 € im Monat gekürzt. Merkt die Rentenversicherung es nach 3 Jahren, fordert sie zurück:
3.938,04 €
Beispielbeträge, gerechnet mit den gesetzlichen Werten Stand November 2026. Beide Fälle stehen ausführlich im Ratgeber – mit dem, was Sie stattdessen tun.
Kostenlos ausrechnen: Wie viel wird von meiner Witwenrente abgezogen?
Eigenes Einkommen wird angerechnet. Der Rechner nutzt dieselben geprüften Werte wie der Ratgeber. Ihre Angaben verlassen Ihr Gerät nicht.
Vereinfachte Rechnung, keine Auskunft im Einzelfall: Freibetrag 1.122,53 € (plus 238,11 € je Kind), vom Einkommen darüber werden 40 % angerechnet. Den verbindlichen Betrag nennt Ihr Rentenbescheid.
Was Sie bekommen
- Der Ratgeber in zwölf KapitelnWas Ihnen zusteht, was Sie melden müssen und was Sie tun, wenn ein Bescheid nicht stimmt – in klaren Sätzen.
- Fristenplan zum AusdruckenAlle Fristen ab dem Todestag auf einer Seite, damit keine untergeht.
- Fünf MusterbriefeVorschuss, Einkommensmeldung, Widerspruch, Neuberechnung und die Nachfrage, wenn der Bescheid auf sich warten lässt: ausfüllen, unterschreiben, abschicken.
- Rechenblatt und fünf durchgerechnete FälleSie sehen selbst, wie viel Ihnen nach der Anrechnung bleibt – und ob der Bescheid stimmt.
- Die teuersten FehlerWas andere Witwen Geld gekostet hat, und was Sie stattdessen tun.
- Telefon-SpickzettelDie Fragen, die Sie der Rentenversicherung stellen sollten, mit Platz für Notizen.
- Aktualisierungen für 12 MonateÄndern sich Freibetrag oder Grenzen, bekommen Sie die neue Fassung kostenlos.


Alle Kapitel ansehen
- Die erste Woche: Was wirklich eilt
- Das Sterbevierteljahr und der Vorschuss
- Die teuersten Fehler – und was Sie stattdessen tun
- Kleine oder große Witwenrente?
- Wie viel bekomme ich? Rechnen in vier Schritten
- Eigenes Einkommen: Was zählt und was nicht
- Ehe kürzer als ein Jahr: Der Verdacht der Versorgungsehe
- Meldepflichten: Der Kalender gegen Rückforderungen
- Wenn ein Rückforderungsbescheid kommt
- Neue Partnerschaft, Wiederheirat, Rentensplitting
- Steuern auf die Witwenrente
- Wer hilft kostenlos – und was Sie dort fragen
Für wen
Für Witwen und Witwer in Deutschland, deren Partner gesetzlich rentenversichert war – und für Angehörige, die beim Papierkram helfen. Eingetragene Lebenspartner sind mitgemeint.
Wofür nicht
Der Ratgeber erklärt die Regeln. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt er nicht – er zeigt, welche Hilfe es kostenlos gibt und was Sie dort fragen sollten.
Warum Sie den Zahlen trauen können
Jede Frist, jeder Betrag und jede Fundstelle im Ratgeber stammt aus einer Liste von 82 geprüften Werten. Jeder Wert ist mit einem wörtlichen Zitat aus dem Gesetzestext oder einer Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung belegt – 108 Zitate aus 41 Quellen, Wort für Wort abgeglichen. Danach wurde der ganze Text in einer zweiten, unabhängigen Prüfung Aussage für Aussage gegen das Gesetz gelesen; jeder Fund wurde korrigiert.
Freibetrag ab Juli: 26,4 × 42,52 € (aktueller Rentenwert) = 1.122,53 €. Grundlage: § 97 Abs. 2 S. 1–3 SGB VI; Rentenwert laut Meldung der Deutschen Rentenversicherung vom 12.06.2026. Beide Stellen sind im Prüfprotokoll wörtlich zitiert.
Die Werte, die vom Rentenwert abhängen, gelten bis 30.06.2027. Ändern sie sich, bekommen Sie die neue Fassung im Rahmen der kostenlosen Aktualisierungen.
Verwendete Rechtsgrundlagen und Quellen
- Sozialgesetzbuch I: § 14, § 16, § 42, § 60
- Sozialgesetzbuch IV: § 18a, § 18b, § 18d, § 18e, § 39, § 114
- Sozialgesetzbuch VI (Rentenversicherung): § 46, § 50, § 51, § 53, § 67, § 90, § 97, § 99, § 107, § 115, § 120a, § 120d, § 172, § 242a, § 255
- Sozialgesetzbuch X: § 9, § 37, § 45, § 48, § 50
- Sozialgerichtsgesetz: § 66, § 84
- Einkommensteuergesetz: § 22
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: § 34
- DRV Rheinland, Pressemitteilung 09.10.2025
- Deutsche Post, Downloadcenter Renten Service
- Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 12.06.2026
- Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 21.11.2024
- Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 23.02.2026
- Deutsche Rentenversicherung, Rentenlexikon
Herausgegeben von der Redaktion Klarweg Ratgeber, einer Marke der EmailManager OÜ, Tallinn (Estland), Handelsregisternummer 17308222. Stand November 2026.
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Gilt das auch für Witwer und eingetragene Lebenspartner?
Ja, die Regeln gelten für Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner gleichermaßen.
Ersetzt das eine Beratung?
Nein. Der Ratgeber erklärt die allgemeinen Regeln. Ihren Einzelfall prüft die Rentenversicherung kostenlos – im Ratgeber steht, was Sie dort fragen sollten.
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